....... ......... ................... 13.... Berlin Amtsgericht Pankow/Weißensee Parkstr. 71 13068 Berlin Ablehnung Aktenzeichen : 22 F 3123/16 + 22 F 5612/16 + 22 F 4243/16 hiermit beantrage ich Ablehnung gegen die Richterin Gebhardt. Begründung : 1 mein Bevollmächtigter Herr H.-J. ......... erhielt eine Ladung nur für das Verfahren 22 F 5612/16 obwohl beim Termin am 21.7.16 drei Verfahren behandelt werden sollten. 2. mein Bevollmächtigter erhielt auf den Antrag vom 18.6.16 keine Akteneinsicht. erst nach dreimaligen Vorsprechen bei Frau Budach übergab diese mir die Akten am 19.7.16 jedoch ohne die zu Verfahren 22 F 3130/16 und 22F 3090/16 3. meine PKH-Anträge wurden nicht zeitnah bearbeitet und entschieden . 4. ein Nichtabhilfebeschluß vom 6.6.16 wurde trotz Aufforderung nicht übergeben 22 F 3090/16 5. beim Termin am 21.7.16 wurde keine Gelegenheit gegeben - auf die Schriftsätze der Gegenseite vom 15.7. 16 (diese mußten am 19.7.16 selbst vom Gericht abgeholt werden) - auf die Stellungnahme von Frau Wolf (ein Schriftsatz lag noch nicht vor) Stellung zu nehmen 6. die unsachliche Arbeit des Jugendamtes und der Kita konnten nicht angebracht werden 7. die Brechung der Beschlüsse vom 19.4.16 durch JA und Kita wurden nicht in Kritik gestellt. 8. eigene Standpunkte zu Ausführungen und Verhalten beim Termin 21.7.16 konnten nicht angebracht werden 9. es bestand keine getrennte Verfahrensführung und Möglichkeit der Antragstellung 10. trotz Ablehnung des Wechselmodells wurde mit viel Zeit und Getöse versucht zeitl. Abläufe zu fixieren. 11. die Besorgnis zu den Auswirkungen bei ............ wollte sie nicht hören 12. auf die Gründe des Eilantrages (Arbeitsaufnahme) ging sie nicht ein, sie stellte lapidar fest, wenn er Arbeit aufnehmen will, muß er ohne Kind gehen, hiermit werden Sozialfälle und unzufriedene Eltern geschaffen, was wohl in keiner Weise dem Wohl des Kindes entsprechen kann. 13. die Richterin äußerte, dass sie eine Vertretung durch den Großvater für nicht geeignet hält, obwohl die im Gesetz vorgesehen ist. hiermit wurde eine Voreingenommenheit dokumentiert. 14. obwohl Frau ......in für alle ersichtlich ihre starre Haltung demonstrierte, und zeigte, dass keine Abstimmung möglich erscheint, sollte keine Darstellung zum Persönlichkeitsbild erfolgen, hiermit wird das Opfer zum Täter gestempelt 15. das der Großvater mit beim Jugendamt war, wurde von ihr als negativ dargestellt. 16. die Nichtabklärung von ......... , bezüglich möglicher Schäden, beim EFB wurden nichtnachvollziehbar toleriert. bitte um eventuellen gerichtlichen Hinweis . .......... Berlin, den 22.7.16